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Kosten

Beratung

Als SoVD-Mitglied können Sie sich bei uns in der Geschäftsstelle in sämtlichen Fragen des Sozialrechts rechtlich beraten lassen.

Die Gespräche sind kostenfrei.

Kostenbeteiligung bei juristischen Vertretungen

In Widerspruchs-, Klage- und Berufungsverfahren benötigen wir jedoch eine Kostenbeteiligung. Der Grund: Es entstehen zusätzliche Material- und vor allem Personalkosten, denn die Bearbeitung eines solchen Verfahrens ist für den jeweiligen Sachbearbeiter unserer Rechtsabteilung zeitlich aufwändig. Die entstandenen Mehrkosten können der Fairness halber nicht auf alle Mitglieder umgelegt werden. Deshalb bitten wir um Ihr Verständnis, wenn wir Ihnen diese gesondert in Rechnung stellen.

Gemäß unserer Satzung entstehen folgende Kosten:

Antragsverfahren                                                                                                  10 Euro
Widerspruch                                                                                                         50 Euro
Klage                                                                                                                    100 Euro
Klage (wenn bereits der Widerspruch durch den SoVD geführt wurde)              80 Euro
Berufung                                                                                                               120 Euro
Berufung (wenn bereits die Klage durch den SoVD geführt wurde)                    90 Euro